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Baugenehmigung: die Gebühr Ihres Bundeslandes

Was eine Baugenehmigung kostet, entscheidet nicht das Bauamt nach Laune: es steht in der Gebührenordnung des Bundeslandes, als Promillesatz oder Betrag je angefangene Wertstufe. Diese 14 Tarifstellen stehen sonst nirgends nebeneinander. Jede Zeile ist wörtlich aus der Verordnung zitiert, mit Link zur amtlichen Quelle.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle in 14 Bundesländern

Sortiert alphabetisch, nicht nach Höhe: die Grundlagen unterscheiden sich, eine Rangfolge wäre Scheingenauigkeit. Die Detailseite jedes Landes zeigt das wörtliche Zitat und die Fundstelle.

BundeslandGebühr laut VerordnungMindestgebühr
Bayern1 v. T. der Baukosten (im Geltungsbereich eines Bebauungsplans), 2 v. T. in allen anderen Fällenmindestens 75 €
Berlin0,26 v. H. der Herstellungskostenmindestens 150 €
Brandenburg1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes (Wohngebäude GK 1 bis 3, vereinfachtes Verfahren); 1,4 Prozent im vollen Verfahrenmindestens 100 €
Bremen4,5 v. T. der Baukosten (vereinfachtes Verfahren); 9,0 v. T. im Verfahren nach § 64 BremLBOmindestens 69 € (vereinfacht) bzw. 113 € (§ 64)
Hamburg20 € je 1.000 € anrechenbare Kosten; 14 € je 1.000 € HerstellungskostenMindestgebühr 150 €
Mecklenburg-Vorpommern8 € je angefangene 1.000 € anrechenbarer Bauwerte (vereinfachtes Verfahren); 11 € im vollen Verfahrenmindestens 60 € bzw. 70 €
Niedersachsen4,30 € je angefangene 500 € des Rohbauwertesmindestens 90 € (Nr. 1.1) bzw. 115 € (Nr. 1.2)
Nordrhein-Westfalen6 v. T. der RohbausummeMindestgebühr 50 €
Rheinland-Pfalz4 bis 6 v. T. des Rohbauwertsmindestens 60 €
Saarland3,70 € je angefangene 500 € des Rohbauwertesmindestens 65 €
Sachsen6,50 € je angefangene 1.000 € der Rohbau- oder Herstellungssummemindestens 95 €
Sachsen-Anhalt5 € je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes; im vereinfachten Verfahren 80 v. H. davonmindestens 50 €
Schleswig-Holstein11 € je angefangene 1.000 € der anrechenbaren Bauwerte (§ 64); 7 € im vereinfachten Verfahren (§ 63)
Thüringen6 € je 1.000 € anrechenbarer Bauwert (vereinfachtes Verfahren); 7 € im vollen Verfahrenmindestens 75 €

Zwei Länder fehlen, und warum

Baden-Württemberg: Baden-Württemberg kennt keine landeseinheitliche Baugebührenordnung: die Gebührenverzeichnisse setzen die unteren Baurechtsbehörden selbst fest, und das Portal landesrecht-bw.de liefert automatisierten Lesern nur den Seitentitel. Suchen Sie das Gebührenverzeichnis Ihrer eigenen Baurechtsbehörde (Stadt oder Landkreis).

Hessen: Das amtliche Portal rv.hessenrecht.hessen.de hat den automatisierten Abruf der Verwaltungskostenordnung blockiert; ohne lesbaren Verordnungstext steht hier keine Zahl. Suchen Sie die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums auf hessenrecht.hessen.de, Tarifstelle Baugenehmigung.

Quellen und Methode

Alle Tarifstellen wurden am 2026-08-22 aus den amtlichen Landesrecht-Portalen gelesen und unabhängig geprüft: jede Quelle wurde erneut geöffnet und das Zitat gegen den Verordnungstext gehalten. Geschätzt wird nichts; wo die Prüfung nicht möglich war, fehlt das Land und der Grund steht dabei.

Zum Weiterlesen

Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen: Genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder Anzeige: der Überblick.

Was das Vorhaben selbst kostet: Preisspannen für Bad, Küche und Anbau aus veröffentlichten, datierten Quellen.