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Baugenehmigungsgebühr in Thüringen

In Thüringen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 6 € je 1.000 € anrechenbarer Bauwert (vereinfachtes Verfahren); 7 € im vollen Verfahren. Berechnungsgrundlage ist der anrechenbare Bauwert. gültig seit 25.09.2020.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.1.1 im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO) — je 1 000 Euro anrechenbarer Bauwert — 6 mindestens 75; 1.1.2 im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO) — je 1 000 Euro anrechenbarer Bauwert — 7 mindestens 75

ThürBauGVO, Verwaltungskostenverzeichnis, Stand 08.09.2020, gültig seit 25.09.2020

Mindest- und Festbeträge

mindestens 75 €

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ThürBauGVO, Verwaltungskostenverzeichnis, Stand 08.09.2020