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Baurecht ist Ländersache

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Auf diese Frage gibt es keine Antwort, die für ganz Deutschland gilt. Das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern, und jedes Land hat seine eigene Bauordnung. Hier steht, wie das geregelt ist, was verfahrensfrei bedeutet und wo Sie für Ihr Bundesland offiziell nachlesen.

Kosten berechnenAnbau am Haus

Beim Anbau kommt die Genehmigungsfrage fast immer zusammen mit der Kostenfrage. Dort steht die Spanne je Quadratmeter.

Der offizielle Einstieg Ihres BundeslandesJede Seite von mir selbst geöffnet, mit DatumDer Satz Ihrer Landesbauordnung, kein Urteil über Ihr Vorhaben
Dachgeschoss im Ausbau: Sparren, Dämmung und ein neues Dachfenster
Was Sie hier bekommenEine Erklärung, 16 offizielle Einstiege, einen für jedes Bundesland, und eine Abfrage, die Ihnen den Satz aus Ihrer Landesbauordnung zeigt: den Paragrafen, den Wortlaut und den Tag, an dem ich ihn gelesen habe. Keine Auskunft darüber, ob Sie bauen dürfen; das entscheidet Ihre untere Bauaufsichtsbehörde. Für drei Bundesländer liegt hier gar kein gelesener Gesetzestext vor, dort steht nur der Weg zur zuständigen Stelle.

Was steht in der Bauordnung Ihres Bundeslandes?

Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Bundesland, zu Ihrem Vorhaben und zu Ihrem Grundstück. Danach steht hier der Satz aus der Landesbauordnung, die für Sie gilt, mit Paragraf, Wortlaut und dem Tag, an dem ich ihn gelesen habe. Wo kein Gesetzestext gelesen ist oder wo Ihre Gemeinde entscheidet, steht statt einer Antwort der Weg zur zuständigen Stelle.

Frage 1 von 5

In welchem Bundesland steht das Gebäude?

Das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern. Es gibt sechzehn Landesbauordnungen und keine bundesweite Antwort, auch nicht als Faustregel: die Maße reichen von 10 Quadratmetern Grundfläche bis 75 Kubikmetern Rauminhalt.

Warum es keine bundesweite Antwort gibt

Das Bauordnungsrecht liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Es gibt sechzehn Landesbauordnungen, und die Länder streben eine weitgehende Harmonisierung auf Grundlage der Musterbauordnung an.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bauordnungsrecht, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Es gibt zwar ein gemeinsames Muster, die Musterbauordnung (MBO), und die Länder gleichen ihre Bauordnungen daran an. Ein Muster ist selbst keine geltende Vorschrift: rechtsverbindlich ist die Bauordnung Ihres Bundeslandes, denn bei den Ländern liegt die Zuständigkeit. Der Stand des Musters: zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bauordnungsrecht, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Quelle: Bauministerkonferenz, Mustervorschriften und Mustererlasse, Bauaufsicht und Bautechnik, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Drei Wege, und Ihr Vorhaben liegt auf einem davon

Wie ein Vorhaben behandelt wird, steht in der Bauordnung Ihres Landes. Im Volltext gelesen habe ich dafür die Bauordnung Nordrhein-Westfalens: sie hat einen Abschnitt zu Genehmigungspflicht und Genehmigungsfreiheit, in dem die verfahrensfreien Vorhaben und die Genehmigungsfreistellung stehen, und danach einen Abschnitt zu den Genehmigungsverfahren mit einer vereinfachten und einer vollen Variante.

VerfahrensfreiFür dieses Vorhaben läuft überhaupt kein Verfahren. Sie stellen keinen Antrag und bekommen keinen Bescheid.
Freistellung oder AnzeigeEin Verfahren ohne Baugenehmigung, meist dort, wo ein Bebauungsplan gilt.
BaugenehmigungsverfahrenAntrag und Bescheid. In der Bauordnung Nordrhein-Westfalens gibt es dafür eine vereinfachte und eine volle Variante.

Quelle: recht.nrw.de, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), Inhaltsverzeichnis, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Die Namen unterscheiden sich je Land: den Weg ohne Baugenehmigung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nennt Nordrhein-Westfalen Genehmigungsfreistellung, Brandenburg nennt ihn Bauanzeigeverfahren (§ 62 BbgBO). Die Voraussetzungen sind dabei nicht dieselben; sie stehen in der Bauordnung des jeweiligen Landes.

Quelle: BRAVORS, Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 62 Bauanzeigeverfahren, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Verfahrensfrei heißt: für dieses Vorhaben läuft kein Genehmigungsverfahren. Es heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten. Die Bauordnungen sagen ausdrücklich, dass auch verfahrensfreie Vorhaben das öffentliche Baurecht einhalten müssen.

Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz und der Bebauungsplan gelten also weiter. Wer verfahrensfrei baut, trägt die Verantwortung dafür selbst, dass alles davon eingehalten ist.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Niedersächsische Bauordnung (NBauO), von mir geöffnet am 14.08.2026.

Warum hier keine Kubikmeterzahl stehtDie Bauordnungen drücken die Grenze für verfahrensfreie Gebäude im Brutto-Rauminhalt aus. Die Zahl unterscheidet sich je Land, und innerhalb eines Landes noch einmal danach, ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt. In der Sächsischen Bauordnung stand beim Nachlesen eine andere Zahl, als ich mir für Sachsen aus einer Übersicht notiert hatte. Eine Zahl, die für Ihr Bundesland vielleicht nicht gilt, ist schlimmer als gar keine Zahl, deshalb steht hier keine. Die Grenze Ihres Landes finden Sie über den Einstieg weiter unten.

Quelle: REVOSax, Sächsische Bauordnung (SächsBO), von mir geöffnet am 14.08.2026.

Zwei Prüfungen, nicht eine

Neben dem Bauordnungsrecht der Länder steht das Bauplanungsrecht des Bundes im Baugesetzbuch: § 29 bestimmt, was ein Vorhaben ist, § 30 gilt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, § 34 innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und § 35 im Außenbereich.

Das erklärt eine Verwirrung, die oft entsteht: Ein Anbau kann nach der Bauordnung Ihres Landes ohne Genehmigung möglich sein und trotzdem am Bebauungsplan scheitern. Es sind zwei getrennte Fragen, und beide müssen mit Ja beantwortet sein.

Quelle: Gesetze im Internet, Baugesetzbuch (BauGB), von mir geöffnet am 14.08.2026.

Der offizielle Einstieg für Ihr Bundesland

Jede dieser Seiten habe ich am genannten Tag selbst geöffnet. Wo ein Land seinen Gesetzestext nur über ein Portal anbietet, das ich nicht lesen konnte, führt der Link zu der offiziellen Seite, die ich geöffnet habe, und der Hinweis daneben sagt, was dort fehlt.

Baden-WürttembergMinisterium für Landesentwicklung und Wohnen, BauordnungsrechtGeöffnet am 14.08.2026.
BayernBAYERN.RECHT, Art. 57 BayBO, Verfahrensfreie BauvorhabenGeöffnet am 14.08.2026.
BerlinService-Portal Berlin, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragenGeöffnet am 14.08.2026.
BrandenburgBRAVORS, Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)Geöffnet am 14.08.2026.
BremenTransparenzportal Bremen, Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024Geöffnet am 14.08.2026.
HamburgBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Wege zur BaugenehmigungGeöffnet am 14.08.2026.
HessenHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Hessische Bauordnung (HBO)Geöffnet am 14.08.2026.
Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Inneres und Bau, BauordnungsrechtGeöffnet am 14.08.2026.
NiedersachsenNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Niedersächsische Bauordnung (NBauO)Geöffnet am 14.08.2026.
Nordrhein-Westfalenrecht.nrw.de, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), Fassung 01.01.2024Geöffnet am 14.08.2026.
Rheinland-PfalzMinisterium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, BauvorschriftenGeöffnet am 14.08.2026.
SaarlandVerkündungsportal des Saarlandes, AmtsblattFür das Saarland habe ich keine frei lesbare, konsolidierte Landesbauordnung gefunden. Dieser Einstieg führt zu den amtlichen Verkündungen; für Ihren Fall fragen Sie die untere Bauaufsichtsbehörde.Geöffnet am 14.08.2026.
SachsenREVOSax, Sächsische Bauordnung (SächsBO)Geöffnet am 14.08.2026.
Sachsen-AnhaltMinisterium für Infrastruktur und Digitales, BauenGeöffnet am 14.08.2026.
Schleswig-HolsteinMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, BauordnungsrechtGeöffnet am 14.08.2026.
ThüringenThüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, BauordnungsrechtGeöffnet am 14.08.2026.

Was ich hier nicht beantworte

Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.Über den Einzelfall entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde vor Ort. Auch die Länder verweisen für die konkrete Beratung ausdrücklich dorthin.
Was die Genehmigung kostet.Eine bundesweite Gebührenübersicht habe ich nicht. Die Berliner Dienstbeschreibung, die ich geöffnet habe, sagt dazu: die Baugebühren werden in der Regel in Abhängigkeit von den Herstellungskosten berechnet. Für die übrigen Länder habe ich das nicht nachgelesen.
Wie lange es dauert.Die Fristen stehen in der Bauordnung Ihres Landes und hängen vom gewählten Verfahren ab.

Quelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Bauordnungsrecht, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Quelle: Service-Portal Berlin, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, Abschnitt Gebühren, von mir geöffnet am 14.08.2026.

Wenn Sie erst wissen wollen, was Ihr Vorhaben kosten kann: auf der Startseite rechnen Sie die Spanne für Bad, Küche oder Anbau aus. Und was Sie von der Rechnung später in der Steuererklärung geltend machen können, steht unter Handwerkerleistungen absetzen.