RenovationStart

Baugenehmigungsgebühr in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 4 bis 6 v. T. des Rohbauwerts. Berechnungsgrundlage ist der Rohbauwert. Anlage gültig seit 01.04.2021.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.2 Genehmigung nach § 66 LBauO 1.2.1 zur Errichtung oder Änderung von 1.2.1.1 Gebäuden 4 bis 6 v. T. des Rohbauwerts, mindestens 60,00

Besonderes Gebührenverzeichnis Bauordnungsrecht, Anlage 1, Fassung ab 01.04.2021, Anlage gültig seit 01.04.2021

Mindest- und Festbeträge

mindestens 60 €

Alle 14 Bundesländer ansehen

Besonderes Gebührenverzeichnis Bauordnungsrecht, Anlage 1, Fassung ab 01.04.2021