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Baugenehmigungsgebühr in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 8 € je angefangene 1.000 € anrechenbarer Bauwerte (vereinfachtes Verfahren); 11 € im vollen Verfahren. Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Bauwerte. Anlage 1 gültig seit 30.09.2021.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.1.1 für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 11, mindestens 70; 1.1.2 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, auch bei Eintritt der Genehmigungsfiktion, für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 8, mindestens 60

BauGebVO M-V, Anlage 1, Stand 15.09.2021, Anlage 1 gültig seit 30.09.2021

Mindest- und Festbeträge

mindestens 60 € bzw. 70 €

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BauGebVO M-V, Anlage 1, Stand 15.09.2021