In Mecklenburg-Vorpommern bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 8 € je angefangene 1.000 € anrechenbarer Bauwerte (vereinfachtes Verfahren); 11 € im vollen Verfahren. Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Bauwerte. Anlage 1 gültig seit 30.09.2021.
1.1.1 für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 11, mindestens 70; 1.1.2 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, auch bei Eintritt der Genehmigungsfiktion, für je angefangene 1 000 Euro anrechenbare Bauwerte 8, mindestens 60
BauGebVO M-V, Anlage 1, Stand 15.09.2021, Anlage 1 gültig seit 30.09.2021
mindestens 60 € bzw. 70 €