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Der Arbeitsanteil der Rechnung, nicht das Material

Handwerkerleistungen absetzen: 20 Prozent der Arbeitskosten

Wer eine Handwerkerrechnung bezahlt, kann einen Teil davon in der Steuererklärung geltend machen. Auf dieser Seite steht, welcher Teil das ist, welche Arbeiten zählen und woran es in der Praxis scheitert. Jede Zahl steht so da, wie das Gesetz oder die Behörde sie nennt, mit Link und Prüfdatum daneben.

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Der Arbeitsanteil muss getrennt auf der Rechnung stehen. Das klärt man vor der Arbeit, nicht hinterher.

Gesetzestext, Höchstbeträge und BedingungenJede Quelle mit Link und PrüftagErklärung der Texte, keine Steuerberatung
Frisch gestrichener Wohnraum mit Abdeckplane, Leiter und Farbrolle
Was diese Seite ist und was nichtDas hier ist eine Erklärung der veröffentlichten Texte, keine Steuerberatung. Ob ein bestimmter Betrag in Ihrem Fall anerkannt wird, entscheidet Ihr Finanzamt, nicht diese Seite. Steuerrecht ändert sich außerdem: unter jedem Abschnitt steht, wann ich die Quelle zuletzt selbst geöffnet habe.

Was Absatz 3 von § 35a EStG erlaubt

Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 €. So steht es im Gesetzestext. Der ZDH rechnet das in seiner Zusammenfassung zurück: 20 Prozent von maximal 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr und Haushalt. Beides ist dieselbe Zahl, einmal von oben und einmal von unten gesehen.

Quelle: Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 35a EStG, von mir geprüft am 14.08.2026.

Welche Arbeiten zählen

Der Gesetzestext sagt nur "Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen". Was das konkret bedeutet, steht im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.11.2016. Dieses Schreiben ist für mich nicht maschinell erreichbar, deshalb folgt die Liste hier der Zusammenfassung, die der ZDH dazu veröffentlicht hat. Das ist ein Verband und keine Behörde, und genau deshalb steht es hier so ausdrücklich dabei.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern, Türen und Bodenbelägen
  • Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen sowie Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, etwa Waschmaschine, Geschirrspüler oder Herd
  • Maßnahmen der Gartengestaltung, außer der erstmaligen Anlage bei einem Neubau
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Leistungen der Schornsteinfeger

Diese Liste ist beispielhaft und nicht abschließend. Die Zusammenfassung führt sie ausdrücklich als Beispiele auf, und auch die Anlage 1 des Anwendungsschreibens ist eine beispielhafte Aufzählung. Eine Arbeit, die hier nicht steht, ist damit nicht ausgeschlossen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Info-Flyer "Steuerbonus für Handwerkerleistungen", Stand April 2023, von mir geprüft am 14.08.2026.

Was nicht zählt

  • Materialkosten. Begünstigt sind die Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
  • Arbeiten, die nicht in Ihrem Haushalt stattfinden, sondern zum Beispiel in der Werkstatt des Betriebs.
  • Alles im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Als Neubau gilt dabei alles bis zur Fertigstellung, bei Wohnungen bis zum Bezug. Schafft ein Handwerker dagegen in einem vorhandenen Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche, ist das begünstigt.
  • Barzahlung. Die Zahlung muss unbar auf das Konto des Betriebs gehen.

Was auf der Rechnung stehen muss

Hier scheitert es in der Praxis am häufigsten. Der Steuerbonus hängt an der Rechnung, und die Rechnung wird geschrieben, bevor jemand an die Steuererklärung denkt.

  • Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich gesondert auf der Rechnung stehen.
  • Eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags in Arbeits- und Materialkosten ist zulässig.
  • Eine bloße Schätzung des Arbeitsanteils durch Sie als Auftraggeber ist nicht zulässig.
  • Klären Sie vor der Auftragserteilung, dass Sie eine so aufgeschlüsselte Rechnung bekommen.

Dazu kommen die Voraussetzungen aus dem Gesetzestext selbst:

Absatz 4 Satz 1Die Leistung muss in einem Haushalt erbracht werden, der in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt.
Absatz 5 Satz 2Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten.
Absatz 5 Satz 3Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers der Leistung gegangen sein.
Absatz 5 Satz 1Aufwendungen, die schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt sind, zählen hier nicht noch einmal.
Absatz 5 Satz 4Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, gibt es die Höchstbeträge zusammen nur einmal.

Quelle: Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 35a EStG, von mir geprüft am 14.08.2026.

Die beiden anderen Absätze von § 35a EStG

§ 35a EStG kennt drei Steuerermäßigungen, und jede hat ihren eigenen Höchstbetrag. Damit Sie die richtige erwischen, hier die anderen zwei:

Absatz 1Geringfügige Beschäftigung im Haushalt (Minijob): 20 Prozent, höchstens 510 €.
Absatz 2Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen: 20 Prozent, höchstens 4.000 €.

Energetisch saniert: § 35c EStG

Für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus gibt es eine eigene, deutlich größere Ermäßigung. Sie verteilt sich über drei Jahre und gilt nur für ein Gebäude, das bei der Durchführung älter als zehn Jahre ist.

Im Jahr des Abschlusses7 Prozent der Aufwendungen, höchstens 14.000 €.
Im ersten Jahr danach7 Prozent der Aufwendungen, höchstens 14.000 €.
Im zweiten Jahr danach6 Prozent der Aufwendungen, höchstens 12.000 €.
Zusammen20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 40.000 € je begünstigtes Objekt.
Energieberatung50 Prozent der Aufwendungen für eine vom BAFA zugelassene Energieberatung, wenn sie die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt.

Begünstigt ist nur, was im Gesetz aufgezählt steht, und die Aufzählung ist abschließend:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
§ 35c Absatz 2Sie nutzen das Gebäude im betreffenden Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken.
§ 35c Absatz 1 Satz 6 und 7Ein Fachunternehmen führt die Maßnahme aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster aus.
Bayerisches Landesamt für SteuernFachunternehmen ist dabei ein Betrieb im Sinne von § 2 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
§ 35c Absatz 4Die Rechnung ist in deutscher Sprache ausgefertigt, weist die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts aus, und die Zahlung geht auf das Konto des Erbringers der Leistung.

Zwei Termine stehen nicht im Text von § 35c EStG selbst, sondern in der Anwendungsvorschrift § 52 Absatz 35a EStG, auf die § 35c EStG in seiner Fußnote verweist: die Maßnahme muss nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt dieselben beiden Termine.

Quelle: Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 35c EStG, von mir geprüft am 14.08.2026.

Quelle: Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 52 Absatz 35a EStG (Anwendungsvorschrift), von mir geprüft am 14.08.2026.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, "Energetische Gebäudesanierung § 35c EStG", von mir geprüft am 14.08.2026.

Die zweite Tür: KfW und BAFA

Neben der Steuerermäßigung steht die Förderung. Für den Heizungstausch läuft sie über die KfW, für die weiteren Effizienzmaßnahmen über das BAFA. Ich nenne hier nur, was am Prüftag auf der Produktseite selbst stand, denn dieses Thema ändert sich schneller als jedes andere auf dieser Seite: die Bedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst, und Anträge bis zum 20.07.2026 laufen noch nach den vorherigen Bedingungen.

Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458): ein Zuschuss von 30 Prozent bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus:

Grundförderung30 Prozent.
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozent (bis 31.01.2027).
Einkommensbonus10 bis 40 Prozent (abhängig vom Haushaltseinkommen).

Zusammengerechnet ergeben diese Bausteine mehr als die Obergrenze. Die KfW schreibt deshalb ausdrücklich dazu: Von den förderfähigen Kosten bekommen Sie, abhängig von der Antragstellergruppe, höchstens 80 Prozent als Zuschuss.

Förderfähig sind die Kosten bis zu diesen Grenzen:

  • Einfamilienhaus oder erste Wohneinheit: 28.000 €.
  • Zweite bis sechste Wohneinheit, je: 15.000 €.
  • Ab der siebten Wohneinheit, je: 8.000 €.
  • Ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich zum 01.02. und zum 01.08. um 750 €.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), von mir geprüft am 14.08.2026.

Für die weiteren Effizienzmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle, ist das BAFA die zuständige Stelle. Fördersätze nenne ich dafür hier nicht: die Einstiegsseite, die ich geöffnet habe, nennt keine, sie stehen in den Merkblättern. Lesen Sie sie also dort und nicht bei mir.

Quelle: BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im Überblick, von mir geprüft am 14.08.2026.

Quelle: BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), von mir geprüft am 14.08.2026.

Förderung oder Steuerbonus, selten beides

Die Regel, die am meisten Geld kostetWer für dieselbe Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss nutzt, bekommt dafür keine Steuerermäßigung mehr. Das steht so im Gesetz, und es betrifft genau die Kombination, die naheliegt: KfW-Förderung für den Heizungstausch und daneben der Steuerbonus für dieselbe Rechnung.
§ 35a Absatz 3 Satz 2Die Steuerermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
§ 35c Absatz 3Auch die Ermäßigung für energetische Maßnahmen entfällt, wenn für dieselbe Maßnahme § 10f oder § 35a genutzt wird oder wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss handelt.
ZDH-Zusammenfassung, Stand April 2023Werden mehrere Einzelmaßnahmen zusammen durchgeführt und ist nur ein Teil davon öffentlich gefördert, bleibt die Steuerermäßigung für die nicht geförderten Einzelmaßnahmen möglich.

Rechnen Sie also, bevor Sie beantragen. Ein Zuschuss ist oft mehr wert als der Steuerbonus, aber das hängt vom Betrag ab, und bei mehreren Einzelmaßnahmen kann die Aufteilung günstiger sein als die Entscheidung für eine Seite.

Die Quellen

Ich habe jede dieser Seiten am genannten Tag selbst geöffnet und die Zahlen von dort abgeschrieben. Was ich nicht öffnen konnte, steht nicht auf dieser Seite.

Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 35a EStGDer Gesetzestext selbst: Prozentsätze, Höchstbeträge und Voraussetzungen.Geprüft am 14.08.2026.
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Info-Flyer "Steuerbonus für Handwerkerleistungen", Stand April 2023Eine Zusammenfassung des BMF-Anwendungsschreibens: welche Arbeiten zählen, und wie Arbeits- und Materialkosten getrennt werden.Geprüft am 14.08.2026.
Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 35c EStGDer Gesetzestext selbst: die abschließende Liste der energetischen Maßnahmen, die Prozentsätze und die Höchstbeträge.Geprüft am 14.08.2026.
Gesetze im Internet (BMJV und juris), § 52 Absatz 35a EStG (Anwendungsvorschrift)Die Anwendungsvorschrift zu § 35c: hier stehen das Anfangs- und das Enddatum im Gesetz selbst.Geprüft am 14.08.2026.
Bayerisches Landesamt für Steuern, "Energetische Gebäudesanierung § 35c EStG"Die Erläuterung einer Finanzverwaltung: die abschließende Aufzählung, die Termine und die Bescheinigung, die Sie brauchen.Geprüft am 14.08.2026.
KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)Die Produktseite des Zuschusses: Fördersätze, förderfähige Kosten und die Termine, ab denen sie sich ändern.Geprüft am 14.08.2026.
KfW, Förderung für BestandsimmobilienDer Einstieg zu allen KfW-Produkten für bestehende Wohngebäude. Auf dieser Seite selbst stehen keine Beträge.Geprüft am 14.08.2026.
BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Der Einstieg zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Fördersätze stehen dort in Merkblättern, nicht auf der Einstiegsseite.Geprüft am 14.08.2026.
BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im ÜberblickDie Seite, auf der die Aufteilung steht: die KfW für die Heizungsförderung, das BAFA für die weiteren Effizienzmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle.Geprüft am 14.08.2026.

Wenn Sie wissen wollen, wovon Sie diesen Anteil überhaupt berechnen: auf der Startseite steht der Rechner mit den Spannen für Bad, Küche und Anbau. Und ob Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung braucht, steht unter Baugenehmigung.