RenovationStart

Baugenehmigungsgebühr in Sachsen

In Sachsen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 6,50 € je angefangene 1.000 € der Rohbau- oder Herstellungssumme. Berechnungsgrundlage ist die Rohbau- bzw. Herstellungssumme. Stand: 09.04.2025.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

4.1.2 Erteilung einer Baugenehmigung für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 72 Abs. 1 in Verbindung mit § 63 SächsBO 6,50 je angefangene 1 000 EUR der Rohbausumme oder Herstellungssumme, mindestens 95

10. Sächsisches Kostenverzeichnis, Stand 09.04.2025, Stand: 09.04.2025

Mindest- und Festbeträge

mindestens 95 €

Alle 14 Bundesländer ansehen

10. Sächsisches Kostenverzeichnis, Stand 09.04.2025