In Sachsen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 6,50 € je angefangene 1.000 € der Rohbau- oder Herstellungssumme. Berechnungsgrundlage ist die Rohbau- bzw. Herstellungssumme. Stand: 09.04.2025.
4.1.2 Erteilung einer Baugenehmigung für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 72 Abs. 1 in Verbindung mit § 63 SächsBO 6,50 je angefangene 1 000 EUR der Rohbausumme oder Herstellungssumme, mindestens 95
10. Sächsisches Kostenverzeichnis, Stand 09.04.2025, Stand: 09.04.2025
mindestens 95 €