In Niedersachsen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 4,30 € je angefangene 500 € des Rohbauwertes. Berechnungsgrundlage ist der Rohbauwert. Fassung gültig seit 10.10.2024.
1.1 Genehmigung einer Baumaßnahme oder einer baulichen Anlage im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO, ausgenommen Genehmigungen nach den Nummern 1.3 bis 1.6: a) je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes 4,30, jedoch mindestens 90
Baugebührenordnung (BauGO), Anlage 1, Fassung seit 10.10.2024, Fassung gültig seit 10.10.2024
mindestens 90 € (Nr. 1.1) bzw. 115 € (Nr. 1.2)
Baugebührenordnung (BauGO), Anlage 1, Fassung seit 10.10.2024