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Baugenehmigungsgebühr in Niedersachsen

In Niedersachsen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 4,30 € je angefangene 500 € des Rohbauwertes. Berechnungsgrundlage ist der Rohbauwert. Fassung gültig seit 10.10.2024.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.1 Genehmigung einer Baumaßnahme oder einer baulichen Anlage im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO, ausgenommen Genehmigungen nach den Nummern 1.3 bis 1.6: a) je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes 4,30, jedoch mindestens 90

Baugebührenordnung (BauGO), Anlage 1, Fassung seit 10.10.2024, Fassung gültig seit 10.10.2024

Mindest- und Festbeträge

mindestens 90 € (Nr. 1.1) bzw. 115 € (Nr. 1.2)

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Baugebührenordnung (BauGO), Anlage 1, Fassung seit 10.10.2024