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Baugenehmigungsgebühr in Hamburg

In Hamburg bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 20 € je 1.000 € anrechenbare Kosten; 14 € je 1.000 € Herstellungskosten. Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten bzw. die Herstellungskosten. gilt für Verfahren ab dem 01.01.2026.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

Anlage 1: "1.1.1 Für je 1000 Euro der anrechenbaren Kosten gemäß § 3 Absatz 2: 20"; "1.1.2 Für je 1000 Euro der Herstellungskosten gemäß § 3 Absatz 3: 14"; "1.2.2 Baugenehmigungsverfahren nach § 64 HBauO: 100 v. H. der Gebühr nach Nummer 1.1.1 oder 1.1.2"

Baugebührenordnung vom 02.12.2025, Anlage 1, gilt für Verfahren ab dem 01.01.2026

Mindest- und Festbeträge

Mindestgebühr 150 €

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Baugebührenordnung vom 02.12.2025, Anlage 1