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Baugenehmigungsgebühr in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 11 € je angefangene 1.000 € der anrechenbaren Bauwerte (§ 64); 7 € im vereinfachten Verfahren (§ 63). Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Bauwerte. Anlage gültig seit 01.08.2025.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

"1.1 Baugenehmigungsverfahren (§ 64 der Landesbauordnung (LBO) vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422)) je angefangene 1 000 Euro der anrechenbaren Bauwerte: 11 Euro; 1.2 vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBO) je angefangene 1 000 Euro der anrechenbaren Bauwerte: 7 Euro"

BauGebVO, Anlage 1, Fassung ab 01.08.2025, Anlage gültig seit 01.08.2025

Mindest- und Festbeträge

Die geprüfte Fundstelle nennt neben dem Satz keinen gesonderten Mindestbetrag.

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BauGebVO, Anlage 1, Fassung ab 01.08.2025