In Schleswig-Holstein bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 11 € je angefangene 1.000 € der anrechenbaren Bauwerte (§ 64); 7 € im vereinfachten Verfahren (§ 63). Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Bauwerte. Anlage gültig seit 01.08.2025.
"1.1 Baugenehmigungsverfahren (§ 64 der Landesbauordnung (LBO) vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422)) je angefangene 1 000 Euro der anrechenbaren Bauwerte: 11 Euro; 1.2 vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBO) je angefangene 1 000 Euro der anrechenbaren Bauwerte: 7 Euro"
BauGebVO, Anlage 1, Fassung ab 01.08.2025, Anlage gültig seit 01.08.2025
Die geprüfte Fundstelle nennt neben dem Satz keinen gesonderten Mindestbetrag.