Ein Budget fängt mit einer Spanne an und hört dort nicht auf. Wählen Sie Ihr Vorhaben, und Sie sehen, was veröffentlichte Quellen dafür nennen. Darunter steht, was in dieser Spanne nicht steckt, was Sie von den Arbeitskosten wiedersehen können, und wofür ich Ihnen bewusst keine Zahl gebe.
Läuft die Sanierung schon? Dann führen Sie besser eine Aufstellung dessen, was wirklich vergeben ist.
Badezimmer: 9.600 € bis 28.000 € nach den veröffentlichten Quellen
Wie lange das dauert, in welchen Raten Sie zahlen und wie viel davon im Voraus: das steht hier alles nicht. Für Deutschland habe ich dazu keine Erhebung gefunden, die ihre Methode und ihren Stand nennt, und eine Aufteilung, die ich mir selbst ausdenke, wäre ein Zahlungsplan aus dem Nichts. Was das Gesetz über Änderungen während der Bauzeit sagt, steht auf der Seite zu den Nachträgen.
Für einen Puffer nenne ich Ihnen keine Prozentzahl. Ich habe für Deutschland keine Erhebung gefunden, die eine veröffentlicht, und auch das Gesetz nennt keine: § 649 BGB spricht von einer wesentlichen Überschreitung und überlässt die Grenze dem Einzelfall. Dass etwas dazukommt, sobald Wände und Böden offen sind, bleibt trotzdem wahr.
Diese Spanne kommt aus denselben Quellen wie die Kostenseiten, vier Quellen insgesamt. Mit Datum und Link stehen sie dort und auf der Seite darüber, woher die Zahlen kommen. Ich rechne keine Umsatzsteuer dazu und bilde keine Mittelwerte. Ihre Auswahl wird nicht verschickt und nirgends gespeichert; anonym zähle ich nur, dass heute für einen Projekttyp eine Spanne angezeigt wurde.
Kostenaufstellung Sobald gebaut wird: Ihre eigenen Beträge gegen Ihr Budget, auf Ihrem Gerät.
Kostenvoranschlag prüfen Ob der Betrag bindend ist und was bei einer Überschreitung gilt, mit Paragraf daneben.
Handwerkerleistungen absetzen Der Arbeitsanteil der Rechnung kann die Steuer senken. Die Bedingungen stehen im Gesetz.
Woher die Zahlen kommen Jede Quelle hinter dieser Spanne, mit Datum, Link und meiner Einordnung dazu.
Darauf gebe ich Ihnen keine Prozentzahl, und das ist Absicht. Ich habe für Deutschland keine Erhebung gefunden, die eine veröffentlicht und dabei ihre Methode und ihren Stand nennt. Das Gesetz hilft hier auch nicht weiter: § 649 BGB spricht von einer wesentlichen Überschreitung, ohne eine Grenze zu nennen. Eine Zahl, die ich mir ausdenke, sieht auf dem Bildschirm genauso aus wie eine belegte, und genau das ist das Problem.
Ja, dieselben Quellen und dieselbe Rechnung, auf den Euro genau. Der Unterschied liegt in der Frage: die Startseite beantwortet, was ein Vorhaben kostet, diese Seite, was Sie darüber hinaus einplanen. Wer nur die Spanne braucht, ist auf der Startseite schneller.
Weil ein Ausstattungsniveau in einem Rechner ein Multiplikator ist, und keine der deutschen Quellen veröffentlicht einen. Ich müsste ihn erfinden, und dann würde eine erfundene Zahl mit einer belegten multipliziert. Was die Quellen wohl unterscheiden, sind ganze Klassen mit eigenen Beträgen; die stehen auf den Kostenseiten.
Für Projektpreise nicht: keine der Quellen, die ich für Deutschland belegen kann, teilt ihre Beträge nach Bundesland auf. Für den Stundenlohn gibt es sehr wohl eine veröffentlichte Spreizung zwischen den Ländern, und die steht mit ihrer Quelle auf der Seite zum Handwerker-Stundenlohn.
Einen üblichen Zahlungsplan kann ich für Deutschland nicht belegen, also steht hier keiner. Was im Gesetzbuch steht, betrifft die Änderungen während der Bauzeit: nach § 650c BGB richtet sich eine Mehrvergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen. Das und die übrigen Paragrafen stehen auf der Seite zu den Nachträgen.
Das sagt jede Quelle für sich, und deshalb steht es bei jeder Quelle dabei. Ich rechne selbst nichts dazu und ziehe nichts ab. Bei den meisten deutschen Ratgebern steht dazu schlicht nichts, und dann steht hier auch nicht etwa "netto", sondern dass die Quelle schweigt.