In Brandenburg bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes (Wohngebäude GK 1 bis 3, vereinfachtes Verfahren); 1,4 Prozent im vollen Verfahren. Berechnungsgrundlage ist der anrechenbare Bauwert (ein normierter Wert, nicht Ihre Bausumme). Stand: 25.11.2025.
"1.1.2 Erteilung der Baugenehmigung bei der Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (...) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: 1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100; 1.1.3 (...) im Baugenehmigungsverfahren: 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes"
BbgBauGebO, Stand 25.11.2025, Stand: 25.11.2025
mindestens 100 €