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Baugenehmigungsgebühr in Brandenburg

In Brandenburg bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes (Wohngebäude GK 1 bis 3, vereinfachtes Verfahren); 1,4 Prozent im vollen Verfahren. Berechnungsgrundlage ist der anrechenbare Bauwert (ein normierter Wert, nicht Ihre Bausumme). Stand: 25.11.2025.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

"1.1.2 Erteilung der Baugenehmigung bei der Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (...) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: 1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100; 1.1.3 (...) im Baugenehmigungsverfahren: 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes"

BbgBauGebO, Stand 25.11.2025, Stand: 25.11.2025

Mindest- und Festbeträge

mindestens 100 €

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BbgBauGebO, Stand 25.11.2025