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Baugenehmigungsgebühr in Bremen

In Bremen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 4,5 v. T. der Baukosten (vereinfachtes Verfahren); 9,0 v. T. im Verfahren nach § 64 BremLBO. Berechnungsgrundlage sind die Baukosten. Stand: 09.06.2026.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

101.00 Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage einschl. zugehöriger Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen nach § 64 BremLBO 9,0 v. T. der Baukosten mindestens 113 [...] 101.02 Vereinfachtes Verfahren nach § 63 BremLBO 4,5 v. T. der Baukosten mindestens 69

Kostenverordnung Bau (BauKostV), Anlage 1, Stand 09.06.2026, Stand: 09.06.2026

Mindest- und Festbeträge

mindestens 69 € (vereinfacht) bzw. 113 € (§ 64)

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Kostenverordnung Bau (BauKostV), Anlage 1, Stand 09.06.2026