RenovationStart
Mit Paragraf daneben, als Erklärung und nicht als Rechtsberatung

Nachträge festhalten: jede Änderung mit Betrag und Datum

Eine Sanierung wird selten teurer durch eine große Entscheidung, sondern durch zwanzig kleine, die niemand aufgeschrieben hat. Halten Sie hier jede Änderung fest: was es ist, was es kostet, und ob Sie es schriftlich vereinbart haben. Die Summe zählt in Ihrer Kostenaufstellung automatisch mit.

Nachtrag festhaltenKostenvoranschlag prüfen

Ob der Betrag im Voranschlag bindend ist und was bei einer Überschreitung gilt, steht auf der Seite zum Kostenvoranschlag.

Jede Änderung mit Betrag, Datum und HakenWas das BGB über Änderungen während der Bauzeit sagtKeine Prozentgrenze, weil das Gesetz keine nennt

Ihre Nachtragsliste

Was das Gesetz dazu sagt

  • Erst Einvernehmen, dann ein AngebotWollen Sie während der Bauzeit etwas ändern, streben beide Seiten zuerst Einvernehmen über die Änderung und über die Mehr- oder Mindervergütung an, und der Betrieb ist verpflichtet, dazu ein Angebot zu erstellen (§ 650b BGB). Bei einer reinen Wunschänderung gilt das nur, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist.
  • Ein Nachtrag ist keine freie PreisbildungDie Höhe der Mehrvergütung richtet sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c BGB). Ein Nachtrag ist also begründbar, und danach dürfen Sie fragen.
  • Die Fristen stehen im GesetzKommt binnen 30 Tagen nach dem Änderungsbegehren keine Einigung zustande, regelt § 650b Absatz 2 BGB, wie es weitergeht. Und solange sich beide Seiten über die Höhe nicht geeinigt haben, darf der Betrieb 80 Prozent einer angebotenen Mehrvergütung schon in eine Abschlagsrechnung setzen (§ 650c Absatz 3 BGB).
  • Keine Prozentgrenze, und zwar von niemandemDiese Liste warnt Sie nicht ab einem bestimmten Anteil Ihrer Auftragssumme, weil es diesen Anteil nicht gibt: § 649 BGB spricht von einer wesentlichen Überschreitung und nennt keine Zahl. Prozentwerte, die dazu im Netz stehen, stammen aus Urteilen und nicht aus dem Gesetzbuch.
Erklärung, keine RechtsberatungDie Paragrafen oben sind erklärt und nicht ausgelegt: was in Ihrem Fall gilt, hängt an Ihrem Vertrag, an der Formulierung auf dem Papier und an Umständen, die ich nicht kenne. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, und die Liste selbst ist eine Notiz für Sie und kein Dokument mit Beweiskraft.

Und dann?

Kostenvoranschlag prüfen Bindend oder nicht, und was gilt, wenn die Rechnung höher ausfällt. Mit Paragraf daneben.

Kostenaufstellung Ihre Nachträge zusammen mit allem anderen, gegen Ihr Budget gerechnet.

Abnahme beim Handwerker Der Rundgang am Ende, mit dem Kostenvoranschlag und dieser Liste in der Hand.

Häufige Fragen

Ab wie viel Prozent ist ein Nachtrag zu viel?

Das Gesetz nennt keine Zahl. § 649 BGB spricht von einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags und überlässt die Grenze dem Einzelfall. Deshalb warnt diese Liste auch nicht ab einem bestimmten Prozentsatz: eine Grenze, die ich mir ausdenke, wäre auf dem Bildschirm von einer belegten nicht zu unterscheiden.

Gelten diese Paragrafen für jeden Handwerkerauftrag?

Nein. § 650b BGB und § 650c BGB stehen im Abschnitt über den Bauvertrag, und das ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon; eine Instandhaltung zählt dazu, wenn das Werk für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich ist (§ 650a BGB). Ob Ihr Auftrag darunter fällt, entscheidet Ihr Vertrag und nicht diese Seite. Die Liste hilft unabhängig davon: was nicht aufgeschrieben ist, lässt sich später schwer belegen.

Was ist überhaupt ein Nachtrag?

Alles, was nicht im vereinbarten Umfang stand und trotzdem gemacht wird: eine Steckdose mehr, eine andere Fliese, eine Wand, die offen war und mitgemacht werden musste. Im Bauvertrag heißt so etwas Nachtrag, und das BGB regelt dafür zwei Dinge getrennt, nämlich die Änderung selbst und die Vergütung dafür.

Warum fragt die Liste nach "schriftlich vereinbart"?

Weil das der Unterschied ist zwischen einer Notiz und einer Vereinbarung. Ein Haken hier bedeutet nur, dass Sie etwas in der Hand haben, eine Nachricht oder eine E-Mail. Was daraus rechtlich folgt, entscheidet Ihr Vertrag und nicht diese Seite.

Zählen die Beträge in meiner Kostenaufstellung mit?

Ja, automatisch. Beide Listen liegen auf demselben Gerät, und die Aufstellung addiert die Summe Ihrer Nachträge dazu, damit dieselbe Änderung nicht zweimal in Ihrer Summe steht. Tragen Sie sie also hier ein und nicht an beiden Stellen. Auch die Auftragssumme oben wandert mit: die Aufstellung nimmt sie als Budget, solange Sie dort selbst keins eingetragen haben.

Und wenn die Rechnung am Ende höher ist als der Kostenvoranschlag?

Das ist eine eigene Frage, und sie hat eine eigene Seite: dort steht, wann ein Voranschlag bindend ist, was das Gesetz zur Überschreitung sagt und welchen Weg es Ihnen dann lässt, jeweils mit Paragraf und Link zur Fundstelle.