Eine Sanierung wird selten teurer durch eine große Entscheidung, sondern durch zwanzig kleine, die niemand aufgeschrieben hat. Halten Sie hier jede Änderung fest: was es ist, was es kostet, und ob Sie es schriftlich vereinbart haben. Die Summe zählt in Ihrer Kostenaufstellung automatisch mit.
Ob der Betrag im Voranschlag bindend ist und was bei einer Überschreitung gilt, steht auf der Seite zum Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag prüfen Bindend oder nicht, und was gilt, wenn die Rechnung höher ausfällt. Mit Paragraf daneben.
Kostenaufstellung Ihre Nachträge zusammen mit allem anderen, gegen Ihr Budget gerechnet.
Abnahme beim Handwerker Der Rundgang am Ende, mit dem Kostenvoranschlag und dieser Liste in der Hand.
Das Gesetz nennt keine Zahl. § 649 BGB spricht von einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags und überlässt die Grenze dem Einzelfall. Deshalb warnt diese Liste auch nicht ab einem bestimmten Prozentsatz: eine Grenze, die ich mir ausdenke, wäre auf dem Bildschirm von einer belegten nicht zu unterscheiden.
Nein. § 650b BGB und § 650c BGB stehen im Abschnitt über den Bauvertrag, und das ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon; eine Instandhaltung zählt dazu, wenn das Werk für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich ist (§ 650a BGB). Ob Ihr Auftrag darunter fällt, entscheidet Ihr Vertrag und nicht diese Seite. Die Liste hilft unabhängig davon: was nicht aufgeschrieben ist, lässt sich später schwer belegen.
Alles, was nicht im vereinbarten Umfang stand und trotzdem gemacht wird: eine Steckdose mehr, eine andere Fliese, eine Wand, die offen war und mitgemacht werden musste. Im Bauvertrag heißt so etwas Nachtrag, und das BGB regelt dafür zwei Dinge getrennt, nämlich die Änderung selbst und die Vergütung dafür.
Weil das der Unterschied ist zwischen einer Notiz und einer Vereinbarung. Ein Haken hier bedeutet nur, dass Sie etwas in der Hand haben, eine Nachricht oder eine E-Mail. Was daraus rechtlich folgt, entscheidet Ihr Vertrag und nicht diese Seite.
Ja, automatisch. Beide Listen liegen auf demselben Gerät, und die Aufstellung addiert die Summe Ihrer Nachträge dazu, damit dieselbe Änderung nicht zweimal in Ihrer Summe steht. Tragen Sie sie also hier ein und nicht an beiden Stellen. Auch die Auftragssumme oben wandert mit: die Aufstellung nimmt sie als Budget, solange Sie dort selbst keins eingetragen haben.
Das ist eine eigene Frage, und sie hat eine eigene Seite: dort steht, wann ein Voranschlag bindend ist, was das Gesetz zur Überschreitung sagt und welchen Weg es Ihnen dann lässt, jeweils mit Paragraf und Link zur Fundstelle.