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Baugenehmigungsgebühr in Berlin

In Berlin bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 0,26 v. H. der Herstellungskosten. Berechnungsgrundlage sind die Herstellungskosten. Stand: letzte Änderung 01.10.2019.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

2. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO Bln) 2.1 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 0,26 v. H. der Herstellungskosten* mindestens 150 €

Baugebührenordnung (BauGebO), Tarifstelle 2.1, Stand: letzte Änderung 01.10.2019

Mindest- und Festbeträge

mindestens 150 €

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Baugebührenordnung (BauGebO), Tarifstelle 2.1