§ 14b Absatz 1 Satz 5 UStG nennt für eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Privatperson zwei Jahre, in denen die Rechnung, ein Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage aufbewahrt wird. Die längere Zahl steht woanders: § 634a Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 BGB lässt Mängelansprüche bei einem Bauwerk erst nach fünf Jahren ab der Abnahme verjähren, und genau dann brauchen Sie die Papiere wieder. Unten steht, welche das sind, und Sie können mitführen, was Sie schon haben.
Das wichtigste Blatt entsteht am Tag der Abnahme. Wie dieser Rundgang aussieht, steht auf der Seite zur Abnahme.
Abnahme Das wichtigste Blatt entsteht beim Rundgang: hier steht, wonach Sie dabei sehen.
Handwerkerleistungen absetzen Rechnung und Zahlungsbeleg sind zusammen die Eintrittskarte zur Steuerermäßigung.
Handwerker-Angebot prüfen Die erste Zeile dieser Mappe ist der Zettel, den Sie unterschrieben haben. Hier lesen Sie ihn nach.
§ 14b Absatz 1 Satz 5 UStG nennt zwei Jahre für den Empfänger, der kein Unternehmer ist, bei einer Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück; aufbewahrt wird dabei die Rechnung, ein Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das ist aber nicht die Frist, die für Sie am längsten zählt: § 634a Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 BGB nennt für Mängelansprüche bei einem Bauwerk fünf Jahre ab der Abnahme. Wer die Mappe nur zwei Jahre behält, steht im vierten Jahr mit leeren Händen da.
§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 UStG nennt für eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen anderen als einen Unternehmer eine Frist von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung, in der der Betrieb zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet ist. Die Fundstelle steht hier, damit Sie sie in Ihrer Nachfrage nennen können.
Weil zwei Artikel ihn getrennt nennen. § 14b Absatz 1 Satz 5 UStG stellt ihn als eigene Möglichkeit neben die Rechnung. Und § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG nennt für die Steuerermäßigung zwei Dinge nebeneinander: eine Rechnung, und eine Zahlung auf das Konto des Leistenden. Wer bar bezahlt und nur die Rechnung hat, hat für diesen Weg also nur die Hälfte.
Weil ich für das Fenster selbst keine amtliche deutsche Quelle gefunden habe, die ich Ihnen zeigen kann. Auf dieser Liste steht nur, was in einem Gesetz oder bei einer Behörde nachzulesen ist, mit der Fundstelle daneben; ein Papier ohne solche Fundstelle würde Sie nach etwas suchen lassen, das hier vielleicht niemand ausstellt. Für Ihre Fenster sind es damit zunächst die vier Zeilen, die zu jedem Auftrag gehören: Vertrag, Rechnung, Zahlungsbeleg und Abnahmeprotokoll, und darin die Angaben zum eingebauten Produkt. Eine fünfte Zeile kommt dazu, sobald es um Energie geht: § 35c Absatz 1 EStG zählt die Erneuerung der Fenster in Satz 3 Nummer 4 ausdrücklich zu den energetischen Maßnahmen, und das dazugehörige Papier steht oben auf der Liste, die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster.
Das steht hier bewusst nicht mit einem festen Namen. Das Bauordnungsrecht liegt nach Angabe des zuständigen Bundesministeriums in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder, und es gibt sechzehn Landesbauordnungen. Wie das Papier bei Ihnen heißt und ob es überhaupt entsteht, hängt damit an Ihrem Bundesland. Auf der Liste steht deshalb nur: legen Sie den Bescheid dazu, den Sie bekommen haben.
Nein. Die Liste steht im Speicher Ihres eigenen Browsers, damit ein Neuladen Ihre Arbeit nicht wegwirft, und die Textdatei wird beim Tippen auf die Taste in Ihrem Browser zusammengestellt. Es gibt hier keinen Upload und kein Konto, und welcher Schlüssel dabei benutzt wird, steht in der Datenschutzerklärung.