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Baugenehmigungsgebühr in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 6 v. T. der Rohbausumme. Berechnungsgrundlage ist die Rohbausumme. Stand: 25.04.2026.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

3.1.4.1 Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung und Erweiterung 3.1.4.1.1 von Gebäuden im Sinne von § 64 der Landesbauordnung 2018 Gebühr: sechs Tausendstel der Rohbausumme Mindestgebühr: Euro 50

AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.4, Stand 25.04.2026, Stand: 25.04.2026

Mindest- und Festbeträge

Mindestgebühr 50 €

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AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.4, Stand 25.04.2026