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Baugenehmigungsgebühr in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 5 € je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes; im vereinfachten Verfahren 80 v. H. davon. Berechnungsgrundlage ist der anrechenbare Bauwert. Fassung gültig seit 01.08.2026.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

"1.1 Baugenehmigung (§ 71 BauO LSA) i. V. m. § 63 Satz 1 BauO LSA, ausgenommen die Baugenehmigung nach Tarifstellen 1.2 bis 1.7 für je angefangene 500 Euro des anrechenbaren Bauwertes: 5, mindestens 50; 1.2 Baugenehmigung i. V. m. § 62 Abs. 1 BauO LSA: 80 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1"

Baugebührenverordnung (BauGVO), Anlage 1, Fassung ab 01.08.2026, Fassung gültig seit 01.08.2026

Mindest- und Festbeträge

mindestens 50 €

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Baugebührenverordnung (BauGVO), Anlage 1, Fassung ab 01.08.2026