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Baugenehmigungsgebühr in Saarland

In Saarland bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 3,70 € je angefangene 500 € des Rohbauwertes. Berechnungsgrundlage ist der Rohbauwert. Anlage gültig seit 26.04.2025.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.1.1. Gebäuden, sofern sie nicht unter Nummer 1.1.2. fallen, 1.1.1.1. für je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes 3,70 [...] mindestens 65 — 1.3.1. [...] 80 % der nach Nummern 1.1. bis 1.1.13. errechneten Gebühr, mindestens die jeweilige Mindestgebühr

GebVerzBauaufsicht, Anlage, Fassung ab 26.04.2025, Anlage gültig seit 26.04.2025

Mindest- und Festbeträge

mindestens 65 €

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GebVerzBauaufsicht, Anlage, Fassung ab 26.04.2025