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Baugenehmigungsgebühr in Bayern

In Bayern bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 1 v. T. der Baukosten (im Geltungsbereich eines Bebauungsplans), 2 v. T. in allen anderen Fällen. Berechnungsgrundlage sind die Baukosten. Stand: 15.06.2026.

Warum hier keine Vergleichstabelle in Euro stehtDie Gebühr für die Baugenehmigung regelt nicht Ihre Gemeinde, sondern Ihr Bundesland, und jedes Land rechnet auf einer anderen Grundlage: mal die Rohbausumme, mal die Baukosten, mal ein normierter Bauwert je Kubikmeter. Zwei Promillesätze aus zwei Ländern lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Diese Seite zeigt die Tarifstelle so, wie die Verordnung sie schreibt, mit der Grundlage dazu; was Ihr konkretes Vorhaben kostet, sagt Ihnen die Gebührenrechnung Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Die Tarifstelle, wörtlich

1.24.1.1.1 Wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB genehmigt wird: 1 v.T. der Baukosten, mindestens 75 €. 1.24.1.1.2 In allen anderen Fällen: 2 v.T. der Baukosten, mindestens 75 €

Kostenverzeichnis (KVz), Tarif-Nr. 1.24, Stand 15.06.2026, Stand: 15.06.2026

Mindest- und Festbeträge

mindestens 75 €

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Kostenverzeichnis (KVz), Tarif-Nr. 1.24, Stand 15.06.2026