In Bayern bemisst sich die Gebühr für die Baugenehmigung so: 1 v. T. der Baukosten (im Geltungsbereich eines Bebauungsplans), 2 v. T. in allen anderen Fällen. Berechnungsgrundlage sind die Baukosten. Stand: 15.06.2026.
1.24.1.1.1 Wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB genehmigt wird: 1 v.T. der Baukosten, mindestens 75 €. 1.24.1.1.2 In allen anderen Fällen: 2 v.T. der Baukosten, mindestens 75 €
Kostenverzeichnis (KVz), Tarif-Nr. 1.24, Stand 15.06.2026, Stand: 15.06.2026
mindestens 75 €