Ein Umzug in ein eigenes Haus kostet Geld, das nicht wiederkommt: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und meist ein Makler. Ein Anbau kostet die Bausumme. Hier stehen beide Seiten mit Quelle nebeneinander, gerechnet für Ihr Bundesland, und die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Tragen Sie ein, was Sie wissen, und lassen Sie leer, was Sie nicht wissen. Die linke Spalte zeigt, was ein Umzug an Geld kostet, das nicht zurückkommt; die rechte, was der Anbau kostet. Gespeichert wird nichts.
Vorgefüllt ist der Durchschnittszins der Europäischen Zentralbank für neue Wohnungsbaukredite in Deutschland, Juli 2026: über alle Zinsbindungen gemittelt und kein Angebot. Tragen Sie Ihren eigenen Zins ein, wenn Sie einen haben.
Wählen Sie ein Bundesland und tragen Sie einen Kaufpreis ein. Ohne Bundesland rechne ich nicht: die Grunderwerbsteuer ist in jedem Land anders.
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten beim Kauf, und sie ist nicht verhandelbar. Den Satz legt jedes Bundesland selbst fest. Ein bundesweiter Durchschnitt hilft Ihnen deshalb nicht: es zählt der Satz des Landes, in dem das neue Haus steht.
Alle Quellen habe ich am 23.09.2026 geöffnet. Wo die Quelle eines Landes nur den Satz nennt, stammt das Datum aus der Übersicht aller Länder bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg. Diese Übersicht führt Bremen noch mit dem alten Satz; Bremen selbst nennt den neuen, und die Quelle des Landes gilt hier.
Notar und Grundbuchamt rechnen nach einer festen Tabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühr hängt am Kaufpreis, steigt aber langsamer als er. Für den Kaufvertrag rechne ich mit den drei Gebühren aus dem Beispiel der Bundesnotarkammer: 2-fach für die Beurkundung (Nr. 21100), 0,5-fach für den Vollzug (Nr. 22110) und 0,5-fach für die Betreuung (Nr. 22200), dazu 19 Prozent Umsatzsteuer. Beim Grundbuchamt kommen die Eintragung als Eigentümer (Nr. 14110, 1-fach) und die Vormerkung (Nr. 14150, 0,5-fach) dazu, plus 25 € für deren Löschung. Für eine Grundschuld rechne ich je eine volle Gebühr beim Notar (Nr. 21200) und beim Grundbuchamt (Nr. 14121) aus dem Darlehensbetrag.
Tabelle: Gesetze im Internet, § 34 GNotKG (Gebührentabellen), von mir geöffnet am 23.09.2026. Gebührennummern: Gesetze im Internet, Anlage 1 GNotKG (Kostenverzeichnis), von mir geöffnet am 23.09.2026. Ihren eigenen Fall rechnet der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer genauer, auch mit Auslagen.
Eine gesetzliche Höhe der Maklerprovision gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Region 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer für beide Seiten zusammen. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus wird geteilt: beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen sie gleich viel. Ihr Anteil beim Kauf ist also die Hälfte, 2,975 % bis 3,57 %; diese Halbierung ist mein Rechenschritt. Verkaufen Sie Ihr jetziges Haus über einen Makler, zahlen Sie dort noch einmal einen solchen Anteil.
Quelle: Verbraucherzentrale, Maklergebühren bei Immobilien (Stand 27. Juli 2026), von mir geöffnet am 23.09.2026. Teilung: Gesetze im Internet, § 656c BGB, von mir geöffnet am 23.09.2026.
Beide Wege leihen meist Geld: der Anbau seine Bausumme, der Umzug den Preisabstand zum neuen Haus und die Kosten obendrauf. Den Preisabstand zähle ich nicht als Verlust, denn dafür bekommen Sie mehr Haus; seine Zinsen schon. Der vorgefüllte Zins ist der Durchschnitt der Europäischen Zentralbank für neue Wohnungsbaukredite in Deutschland, Juli 2026: 3,93 %. In den Monaten davor: Februar 2026 3,77 %, März 2026 3,72 %, April 2026 3,84 %, Mai 2026 3,93 %, Juni 2026 3,95 %.
Wer vor dem Ende der Zinsbindung verkauft und sein Darlehen kündigt, schuldet der Bank den Schaden aus der vorzeitigen Kündigung, die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe steht in keinem Gesetz; fragen Sie Ihre Bank nach der Zahl, bevor Sie rechnen.
Zins: Europäische Zentralbank, MFI-Zinsstatistik (Deutschland, neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte), von mir geöffnet am 23.09.2026. Vorfälligkeit: Gesetze im Internet, § 490 BGB, von mir geöffnet am 23.09.2026.
Für den Anbau rechnet der Rechner mit derselben Spanne wie die Seite Anbau am Haus: Kosten pro Quadratmeter: 1.500 € bis 3.000 € je Quadratmeter. Dort stehen die Quellen, die amtliche Zahl daneben und was beide nicht messen.
Erstens: was fehlt Ihnen an Fläche, und was kostet genau diese Fläche als Anbau? Zweitens: was kostet ein Haus, das sie schon hat, und wie weit liegt es über Ihrem jetzigen? Drittens: legen Sie den Anbau neben die Umzugskosten plus die Zinsen auf den Preisabstand. Was ein anderes Haus darüber hinaus bietet, etwa Lage, Garten oder Schulweg, kann keine Tabelle für Sie gewichten. Ob ein Anbau auf Ihrem Grundstück erlaubt ist, steht auf der Seite zur Baugenehmigung.
Das hängt an zwei Zahlen, die nur Sie kennen: was der Anbau für die Fläche kostet, die Ihnen fehlt, und wie weit das nächste Haus im Preis über Ihrem jetzigen liegt. Beim Umzug ist das Geld für Steuer, Notar, Grundbuch und Makler weg; beim Anbau steckt das Geld im Haus. Der Rechner oben legt beides für Ihr Bundesland nebeneinander.
Das bestimmt jedes Bundesland selbst. Bei meiner Prüfung lag der niedrigste Satz bei 3,5 % in Bayern, der höchste bei 6,5 %. Die Tabelle auf dieser Seite nennt alle sechzehn Länder mit der Quelle des jeweiligen Landes.
Weil das Gesetz keinen Prozentsatz kennt. Notar und Grundbuchamt rechnen nach einer festen Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz, und die steigt langsamer als der Kaufpreis. Ich rechne diese Tabelle nach und prüfe sie an dem Beispiel, das die Bundesnotarkammer selbst veröffentlicht.
Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus nicht. Lassen sich beide Seiten vom Makler eine Provision versprechen, dann in gleicher Höhe; hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er Ihnen höchstens so viel weitergeben, wie er selbst zahlt. So steht es seit Dezember 2020 im BGB.