Die ehrliche Antwort vorweg: bei den BDEW-Durchschnittspreisen kostet dieselbe Wärme mit Gas rund 1.790 € im Jahr und mit einer Wärmepumpe rund 1.850 € (Beispielverbrauch 15.000 kWh, Arbeitszahl 3). Den Unterschied macht nicht die Stromrechnung, sondern die Förderung beim Einbau: mit Grund- und Klimageschwindigkeits-Bonus übernimmt die KfW 46 Prozent. Der Check rechnet beide Routen mit Ihrem Verbrauch, und hinter dieser Seite steht kein Installateur.
Ist die Heizung Teil einer größeren Sanierung, rechnen Sie besser gleich das ganze Projekt.
1. Wie viel Gas verbraucht Ihr Haus im Jahr?
Das Beispiel ist der co2online-Altbau mit 15.000 kWh im Jahr; Ihre Jahresabrechnung nennt Ihren echten Wert in Kilowattstunden.
2. Wie gibt Ihre Heizung die Wärme ab?
Sanierungskosten berechnen Wenn die Heizung Teil einer größeren Sanierung ist: die Spannen der anderen Gewerke, mit Quelle.
Handwerkerleistungen absetzen Ein Teil der Arbeitskosten senkt die Steuer; für energetische Sanierung gibt es einen eigenen Paragrafen.
Das Angebot prüfen lassen Liegt ein Angebot auf dem Tisch, prüft die KI es Position für Position gegen die Spannen.
Beim Heizen liegen beide nah beieinander: rund 1.790 € (Gas) gegen 1.850 € (Wärmepumpe) im Jahr beim Beispielverbrauch von 15.000 kWh und den BDEW-Durchschnittspreisen von August 2026. Beim Einbau liegt die Gasheizung mit 6.000 € bis 9.000 € vorn, die Wärmepumpe kostet typisch 22.500 €; nach der Förderung von 46 Prozent bleiben etwa 12.150 €. Was die Waage kippt, sind die Förderung, der steigende CO2-Preis auf Gas und die Frage, wie lange Ihr Gasnetz noch betrieben wird.
Öfter als der Ruf sagt, aber nicht immer. Die ADEME-Feldmessung an 100 Häusern fand keinen direkten Zusammenhang zwischen Dämmzustand und Arbeitszahl: gute Werte gab es auch in schlecht gedämmten Häusern, solange die Heizflächen mit einer Vorlauftemperatur unter 55 Grad auskamen. Entscheidend ist also die Abgabeseite, Fußbodenheizung oder ausreichend große Heizkörper, und genau das klärt eine Heizlastberechnung vor dem Angebot.
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) zahlt 30 Prozent Grundförderung. Beim Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens zwanzig Jahre alten Gasheizung kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus dazu; dieser Satz gilt bis zum 31. Januar 2027 und sinkt danach halbjährlich um 4 Punkte. Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 Euro erhalten je nach Stufe 10 bis 40 Punkte Einkommensbonus. Zusammen sind höchstens 70 Prozent drin, 80 bei Einkommen bis 30.000 Euro, jeweils auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten im Einfamilienhaus. Der frühere Effizienzbonus ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
Das Gebäudeenergiegesetz verbietet sie nicht pauschal, knüpft sie aber an die kommunale Wärmeplanung: steht die, greift die 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung. Großstädte mussten ihre Planung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 2028. Dazu kommen der steigende CO2-Preis und Netzbetreiber, die ihre Gasnetze auslaufen lassen wollen, Mannheim etwa zum Jahr 2035. Was an Ihrem Ort konkret gilt, steht in der Wärmeplanung Ihrer Gemeinde.
Jeder Wert trägt Quelle und Datum: die Energiepreise aus den BDEW-Analysen (Strom 37,0 ct, Gas 11,93 ct je kWh, Stand August 2026), die Gerätepreise und das Verbrauchsbeispiel von co2online, die Fördersätze von der KfW-Produktseite (abgerufen 29. August 2026) und die gemessene Arbeitszahl aus dem ADEME-Feldbericht von Oktober 2025. Ändern sich die Quellen, ändert sich diese Seite; ein Test schlägt an, wenn ein Wert allein veraltet.